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   BVerwG, 21.07.1977 - VIII B 23.77   

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https://dejure.org/1977,1673
BVerwG, 21.07.1977 - VIII B 23.77 (https://dejure.org/1977,1673)
BVerwG, Entscheidung vom 21.07.1977 - VIII B 23.77 (https://dejure.org/1977,1673)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juli 1977 - VIII B 23.77 (https://dejure.org/1977,1673)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Antrag auf Anerkennung einer Wohnung als steuerbegünstigt - Begriff einer Waschküche im Sinne der Bestimmungen über die Wohnflächenberechnung anhand neuzeitlicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.06.1975 - VIII C 52.73

    Steuerbegünstigte Wohnung - Anrechnung von Kellergeschoßräumen - Einfamilienhaus

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1977 - 8 B 23.77
    Diese Grundsätze hat der Senat bereits mehrfach ausgesprochen (Urteile vom 11. Juni 1975 [BVerwGE 48, 324] und vom 16. März 1977 - BVerwG VIII C 72.76 -).

    Im Urteil vom 11. Juni 1975 (a.a.O.) hat der Senat darauf hingewiesen, daß die Zubehörräume durch ihre Lage und Ausgestaltung gekennzeichnet seien und ausgeführt, sie seien am Rande der Wohnung angeordnet und schon aus Kostengründen nur so ausgestattet, daß sie ihre Funktion zweckmäßig erfüllen könnten.

  • BVerwG, 16.03.1977 - 8 C 72.76

    Wohnflächenberechnung - Gedeckter Freisitz - Überdachung - Sichtschutz

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1977 - 8 B 23.77
    Diese Grundsätze hat der Senat bereits mehrfach ausgesprochen (Urteile vom 11. Juni 1975 [BVerwGE 48, 324] und vom 16. März 1977 - BVerwG VIII C 72.76 -).
  • BVerwG, 24.08.1983 - 8 C 127.81

    Bauherr eines Familienheims - Bezugsfertigkeit - Baupläne - Zweite Wohnung -

    Es handelt sich danach um Zubehörräume im Sinne des § 42 Abs. 4 Nr. 1 II. BV (vgl. Beschluß vom 28. November 1980 - BVerwG 8 B 78.80 - Buchholz 454.4 § 82 II.WoBauG Nr. 33 S. 92 [93]), die am Rande der Wohnung angeordnet und nur so ausgestattet sind, daß sie ihre Funktion zweckmäßig erfüllen können (vgl. Urteil vom 11. Juni 1975 - BVerwG VIII C 52.73 - BVerwGE 48, 324 [328 f.]; ferner Urteil vom 25. Oktober 1972 - BVerwG VIII C 1.71 - Buchholz 454.42 II. BV Nr. 1 S. 1 [2] mit weiterem Nachweis; Beschluß vom 21. Juli 1977 - BVerwG VIII B 23.77 - Buchholz 454.42 II. BV Nr. 5 S. 6 [7 f.]; Beschluß vom 20. September 1982 - BVerwG 8 B 226.81 - amtlicher Umdruck S. 4).
  • OVG Bremen, 14.09.1982 - 1 BA 86/81

    Rechtswidrigkeit eines Anerkennungsbescheides zur Steuerbegünstigung einer

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  • BVerwG, 24.07.1980 - 8 B 18.80

    Mehrflächenbedarf wegen beruflicher Interessen - Begriff des beruflich genutzten

    Denn es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß Wäscheräume der hier in Rede stehenden Art, Ausstattung und Lage nicht unter die Ausnahmevorschrift in § 42 Abs. 4 Nr. 1 II. BV fallen (BVerwGE 48, 324 [328 ff.]; Urteil vom 25. Oktober 1972 - BVerwG 8 C 1.71 - [Buchholz 454.42 § 42 II. BV Nr. 1]; Beschluß vom 29. August 1979 - BVerwG 8 B 72.79 -) und daß auch die heute übliche Aufstellung von Waschmaschinen innerhalb des Wohnbereichs daran nichts ändert (Beschluß vom 21. Juli 1977 - BVerwG 8 B 23.77 -).
  • BVerwG, 20.09.1982 - 8 B 226.81

    Voraussetzungen für die Einbeziehung von Räumen im Kellergeschoss eines

    In dem Urteil vom 11. Juni 1975 - BVerwG VIII C 52.73 - (BVerwGE 48, 324 [328 f.]) hat der Senat ausgeführt, Zubehörräume seien durch ihre Lage und Ausgestaltung gekennzeichnet; sie seien am Rande der Wohnung angeordnet und schon aus Kostengründen nur so ausgestattet, daß sie ihre Funktion zweckmäßig erfüllen könnten (vgl. ferner den Beschluß vom 21. Juli 1977 - BVerwG VIII B 23.77 - Buchholz 454.42 II. BV Nr. 5 S. 6 [7 f.]).
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